Was ist nach der Beerdigung zu tun?

Auch diese Frage wird häufig gestellt, deshalb haben wir einige Punkte für Sie hier zusammengefasst.

STERBEURKUNDEN

Die Sterbeurkunden werden beim Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Sie werden zur Vorlage bei der Krankenkasse, diversen Versicherungen, Banken, Gewerkschaften sowie beim Pensionsantrag, Ansuchen zu Beihilfen usw. benötigt.

POLIZEILICHE ABMELDUNG

Das zuständige Standesamt informiert das Zentralmeldeamt über jeden Todesfall. Die/der Verstorbene ist dadurch abgemeldet.

Bestehende Verträge und Mitgliedschaften, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen selbst geändert oder gelöst werden.

DIES BETRIFFT BEISPIELSWEISE:

  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abmeldung oder Übernahme von Rundfunk- und Fernsehbewilligungen
  • Abmeldung oder Ummeldung von Gas- und Strombezug
  • Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
  • Abbestellen oder Abänderung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Löschung oder Übernahme von Daueraufträgen bei Geldinstituten
  • Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungen usw.
  • Rücklegung oder Abänderung bestehender Gewerbeberechtigungen
  • Rücklegung von Waffenpässen und Dauerberechtigungsausweisen
  • Urkunden und Ausweise wie z.B. Führerscheine oder Reisepässe müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden.
  • Bezüglich Kfz-Zulassungen ist die Behörde von der Vertretung des Nachlasses bzw. vom Nachlassverwalter zu informieren.
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