Auch diese Frage wird häufig gestellt, deshalb haben wir einige Punkte für Sie hier zusammengefasst.
Die Sterbeurkunden werden beim Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Sie werden zur Vorlage bei der Krankenkasse, diversen Versicherungen, Banken, Gewerkschaften sowie beim Pensionsantrag, Ansuchen zu Beihilfen usw. benötigt.
Das zuständige Standesamt informiert das Zentralmeldeamt über jeden Todesfall. Die/der Verstorbene ist dadurch abgemeldet.
Bestehende Verträge und Mitgliedschaften, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen selbst geändert oder gelöst werden.
DIES BETRIFFT BEISPIELSWEISE: